Heizung kaputt 2026: Reparieren, Gas oder Wärmepumpe? (Notfall-Ratgeber)
Das Wichtigste in 30 Sekunden (Stand: Juli 2026)
- Reparieren ist erlaubt. Eine defekte Gas- oder Ölheizung dürfen Sie unter dem GEG uneingeschränkt reparieren, solange es technisch möglich und wirtschaftlich sinnvoll ist. Eine Austauschpflicht greift erst bei irreparabler Totalhavarie.
- Havarie = bis zu 5 Jahre Zeit. Ist die Heizung nicht mehr zu retten, gilt eine Übergangsfrist von maximal 5 Jahren (§ 71i GEG), in der auch eine gebrauchte oder gemietete Gasheizung eingebaut werden darf.
- Das GEG 2024 gilt weiter. Die geplante GMG-Reform (65-Prozent-Regel entfällt) ist Stand Juli 2026 nur Regierungsentwurf; Inkrafttreten geplant zum 01.11.2026.
- Die 65-Prozent-Regel hängt am Wärmeplan. Sie greift für neue Heizungen erst nach den kommunalen Stichtagen (30.06.2026 für Städte über 100.000 Einwohner, für Großstädte auf 31.10.2026 verschoben; 30.06.2028 für kleinere Kommunen).
- Wärmepumpe: bis zu 70 Prozent Förderung. Über KfW 458, gedeckelt auf förderfähige Höchstkosten von 30.000 Euro im Einfamilienhaus, also maximal 21.000 Euro Zuschuss.
Entscheidungs-Check: Reparieren, Gas oder Wärmepumpe?
Grobe Orientierung auf Basis von GEG-Fristen und Wirtschaftlichkeits-Faustregeln. Ersetzt keine Beratung durch Fachbetrieb oder Energieberatung.
Sofort tun, wenn die Heizung ausfällt
Ein Heizungsausfall im Winter ist kein Grund für vorschnelle Entscheidungen. Wer den Ablauf kennt, vermeidet teure Fehler und behält alle rechtlichen Fristen für sich.
Notfall-Check: Störcode, Druck, Strom und Gaszufuhr selbst prüfen
Bevor Sie den Notdienst rufen, lohnt ein kurzer Blick auf die Anlage. Häufige, harmlose Ursachen: zu niedriger Anlagendruck (viele Kessel brauchen etwa 1 bis 2 bar, ablesbar am Manometer), eine ausgelöste Sicherung, ein geschlossener Gashahn oder eine Störung, die sich per Reset-Taste beheben lässt. Notieren Sie den Störcode im Display, das spart dem Monteur Diagnosezeit.
Notdienst rufen und Defekt dokumentieren
Bleibt die Heizung kalt, rufen Sie den Heizungsnotdienst oder Ihren Fachbetrieb. Lassen Sie sich schriftlich bestätigen, ob eine Reparatur möglich ist oder eine Totalhavarie vorliegt. Diese Dokumentation ist wichtig: Nur bei einem irreparablen Defekt greifen die gesetzlichen Übergangsfristen, und Sie brauchen den Nachweis für Förderung und gegebenenfalls die Kommunikation mit dem Schornsteinfeger.
Als Mieter: Vermieter informieren, Fristen und Mietminderung
Die Reparatur einer defekten Heizung ist Sache des Vermieters. Als Mieter müssen Sie den Defekt unverzüglich melden, am besten schriftlich. Üblich ist eine Frist von rund 14 Tagen; in dringenden Fällen, etwa im Winter, sind es nur 3 bis 4 Tage. Sinkt die Raumtemperatur über mehrere Tage unter etwa 20 Grad, besteht in der Regel ein Anspruch auf Mietminderung (Quelle: Stiftung Warentest / test.de, Verivox, 2026).
Reparieren oder austauschen? Die Entscheidungslogik
Die erste Frage ist nie das Gesetz, sondern die Wirtschaftlichkeit: Lohnt die Reparatur, oder ist ein Austausch der bessere Weg?
Faustregel nach Alter und Defektart
Ist die Anlage jünger als etwa 12 bis 15 Jahre und der Defekt klar eingrenzbar, lohnt die Reparatur meist. Ab rund 15 Jahren ist der Austausch häufig wirtschaftlicher, weil Effizienzverluste und die Ersatzteilverfügbarkeit gegen die alte Anlage sprechen (Quelle: co2online.de, 2026). Ein pauschaler Zwang zum Austausch besteht dadurch aber nicht.
Was eine Reparatur kostet
Handwerker-Stundensätze liegen bei etwa 80 bis 130 Euro. Ein typischer Einzeltausch wie eine Umwälzpumpe kostet bis rund 400 Euro (Quelle: co2online.de, ewe.de, 2026). Solange die Summe deutlich unter den anteiligen Austauschkosten bleibt und die Anlage nicht zu alt ist, ist Reparieren fast immer die rationale Wahl.
Wann Reparatur nicht mehr geht: die Totalhavarie
Erst wenn eine Reparatur technisch nicht mehr möglich ist, spricht das Gesetz von einer Heizungshavarie. Dann und nur dann greift die Austauschpflicht, allerdings mit großzügiger Übergangsfrist (siehe unten).
Was das Gesetz 2026 wirklich verlangt
GEG 2024 gilt weiter: die 65-Prozent-Regel und die Wärmeplanungs-Stichtage
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG 2024) gilt im Juli 2026 vollständig weiter, bis die geplante Reform in Kraft tritt. Die 65-Prozent-Vorgabe für erneuerbare Energien bei neu eingebauten Heizungen ist an die kommunale Wärmeplanung gekoppelt: In Städten über 100.000 Einwohner greift sie ab dem Stichtag (ursprünglich 30.06.2026, per Bundesgesetzblatt auf 31.10.2026 verschoben), in kleineren Kommunen ab 30.06.2028 (Quelle: § 71 Abs. 8 GEG; BBSR GEG-Infoportal; BGBl. 2026 I Nr. 191, 2026).
Havarie-Regel: bis zu 5 Jahre Übergangsfrist (§ 71i)
Bei einer irreparablen Havarie dürfen Sie maximal 5 Jahre lang eine Heizung einbauen und betreiben, die die 65-Prozent-Vorgabe noch nicht erfüllt, etwa eine gebrauchte oder gemietete Gasheizung (Quelle: § 71i GEG; BBSR GEG-Infoportal, 2026). Sie stehen also nie unter dem Druck, sofort eine Wärmepumpe kaufen zu müssen.
Sonderfall Gasetagenheizung: 5 plus 8 Jahre (§ 71l)
Bei Gasetagenheizungen und Einzelraumfeuerungen läuft ab dem Austausch der ersten Etagenheizung eine 5-jährige Entscheidungsfrist (zentral oder dezentral). Fällt die Wahl auf eine Zentralisierung, kommen bis zu 8 Jahre Umsetzungszeit hinzu, insgesamt also bis zu 13 Jahre (Quelle: § 71l GEG; BBSR GEG-Infoportal, 2026).
30-Jahre-Austauschpflicht (§ 72): wen sie trifft
Unabhängig von der Havarie schreibt § 72 GEG vor, dass Konstanttemperaturkessel, die älter als 30 Jahre sind, ausgetauscht werden müssen. Ausgenommen sind Niedertemperatur- und Brennwertkessel sowie Anlagen unter 4 kW und über 400 kW. Diese Pflicht soll mit der geplanten Reform entfallen (Quelle: § 72 GEG; reduco.ai, 2026).
Das kommende GMG: 65-Prozent-Regel entfällt, Bio-Treppe ab 2029
Mit dem geplanten Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG/GModG) soll die 65-Prozent-Vorgabe ersatzlos entfallen; Gas- und Ölheizungen wären dann wieder frei installierbar. Zeitplan (Stand 2026, geplant): Kabinettsbeschluss am 13.05.2026, erste Lesung im Bundestag am 11.06.2026, Inkrafttreten voraussichtlich zum 01.11.2026 (Quelle: Bundesregierung.de; gmg-aktuell.de, 2026). Statt der 65-Prozent-Regel greift ab 2029 eine gestaffelte Bio-Treppe: für vor den Wärmeplan-Fristen eingebaute Gas-/Ölheizungen mindestens 15 Prozent erneuerbare Anteile ab 01.01.2029, 30 Prozent ab 2035, 60 Prozent ab 2040; ab 31.12.2044 ist rein fossiler Betrieb unzulässig (Quelle: § 71 Abs. 8 bis 11 GEG; BBSR, 2026).
Mythos-Check: Ein bereits beschlossener kommunaler Wärmeplan setzt die 65-Prozent-Regel nicht vorzeitig in Kraft. Maßgeblich sind allein die gesetzlichen Stichtage (Quelle: Kompetenzzentrum Kommunale Wärmewende, KWW Halle, 2026).

Die drei Wege im Vergleich - mit Kosten
Alle Preise sind Richtwerte für 2026 und variieren nach Region, Gebäude und Ausstattung.
| Weg | Kosten (2026) | Förderung | Wichtig zu wissen |
|---|---|---|---|
| Reparatur (Einzelbauteil) | ca. 150-400 € plus Stundensatz 80-130 € | - | Bis ca. 15 Jahre meist wirtschaftlichste Wahl |
| Mobile Miet-Heizzentrale | Miete plus Stromkosten, bis 2 Jahre | - | Überbrückung für Ein-/Zweifamilienhaus |
| Gebrauchte/gemietete Gasheizung | im Rahmen der 5-Jahres-Frist | - | Versorgungsrisiko für grünes Gas trägt der Kunde |
| Neue Gasheizung | ca. 10.000 € | fossil kaum förderfähig | Bio-Treppe ab 2029, CO2-Preis-Risiko |
| Luft-Wasser-Wärmepumpe | 27.000-40.000 € | bis 70 %, max. 21.000 € | Eigenanteil oft 9.000-15.000 €, JAZ ca. 3,4 |
| Erdwärme/Sole-Wärmepumpe | 40.000-50.000 € | bis 70 %, max. 21.000 € | Höchste Effizienz, JAZ ca. 4,3 |
| Altbau-Zusatzarbeiten | 5.000-20.000 € | anteilig förderfähig | Heizkörpertausch, hydraulischer Abgleich, Elektrik |
Quellen: Verbraucherzentrale (2025); ADAC; reduco.ai; thermondo.de; co2online.de (2026).
Weg 1: Reparieren oder überbrücken
Die günstigste und rechtlich einfachste Option. Reparatur bleibt erlaubt; bei Havarie überbrücken eine mobile Miet-Heizzentrale (Wärme und Warmwasser, bis zu 2 Jahre) oder eine gebrauchte beziehungsweise gemietete Gasheizung die 5-Jahres-Frist (Quelle: mvv.de, 2026). So gewinnen Sie Zeit für eine durchdachte Entscheidung, statt im Winter unter Druck zu kaufen.
Weg 2: Neue Gasheizung
Mit rund 10.000 Euro (Quelle: Verbraucherzentrale, 2025) ist die neue Gasheizung in der Anschaffung günstig, birgt aber Folgekosten und Risiken: den steigenden CO2-Preis (2026 im Korridor 55 bis 65 Euro je Tonne, Quelle: DEHSt), die ab 2029 greifende Bio-Treppe und das Versorgungsrisiko für künftig verpflichtendes grünes Gas. Vor dem Einbau einer neuen fossilen Heizung im Bestand ist eine Beratung gesetzlich vorgeschrieben (§ 71 GEG).
Weg 3: Wärmepumpe
Höhere Investition, aber laufend günstiger: Die Betriebskosten neuer Wärmepumpen lagen laut Verivox-Analyse (Herbst 2025) rund 41 Prozent unter denen von Gasheizungen; die Verbraucherzentrale nennt einen Vorteil von etwa 300 bis 800 Euro pro Jahr. Wirtschaftlich arbeitet eine Wärmepumpe ab einer Jahresarbeitszahl (JAZ) von rund 3,0; reale Feldwerte des Fraunhofer ISE liegen bei etwa 3,4 (Luft-Wasser) und 4,3 (Sole). Nach bis zu 70 Prozent Förderung sinkt der Eigenanteil im Einfamilienhaus häufig auf rund 9.000 bis 15.000 Euro.

Übergangslösungen: Wärme im Haus, bis die neue Heizung läuft
Für den akuten Notfall gibt es mehr als die Ersatz-Gasheizung. Eine mobile Miet-Heizzentrale versorgt Ein- und Zweifamilienhäuser bis zu 2 Jahre mit Wärme und Warmwasser (Kosten: Miete plus Strom). Eine gebrauchte oder gemietete Gasheizung ist im Rahmen der 5-Jahres-Frist zulässig. Als kurzfristige Notüberbrückung einzelner Räume dienen Elektro-Direktheizungen, die aber im Dauerbetrieb teuer sind (Quelle: mvv.de, 2026).
Förderung 2026: KfW 458 richtig nutzen
Die Heizungsförderung (KfW-Programm 458) setzt sich zusammen aus 30 Prozent Grundförderung, 20 Prozent Klimageschwindigkeitsbonus (bei Austausch einer funktionierenden alten Heizung bis Ende 2028, nur für Selbstnutzer), 30 Prozent Einkommensbonus (zu versteuerndes Haushaltseinkommen bis 40.000 Euro) und 5 Prozent Effizienzbonus, maximal 70 Prozent. Förderfähig sind Kosten bis 30.000 Euro im Einfamilienhaus (erste Wohneinheit), der maximale Zuschuss beträgt damit 21.000 Euro (Quelle: KfW Programm 458, 2026).
Reihenfolge beachten: Der Förderantrag muss vor Maßnahmenbeginn gestellt werden, und als Beginn gilt bereits der Abschluss des Liefer- oder Leistungsvertrags, nicht erst der Einbau. Vermieter erhalten nur die 30 Prozent Grundförderung (Quelle: KfW 458, 2026).
Regionale Unterschiede als Entscheidungsfaktor
Ob Sie überhaupt an die 65-Prozent-Regel gebunden sind, hängt vom Wohnort ab. In Großstädten über 100.000 Einwohner läuft die Wärmeplanungsfrist Mitte 2026 (auf 31.10.2026 verschoben), in kleineren Kommunen erst zum 30.06.2028. Wer in einer kleineren Gemeinde wohnt, hat also mehr zeitlichen Spielraum, bevor die Vorgabe für neue Heizungen greift. Welche Optionen und Fördertöpfe konkret an Ihrem Ort gelten, finden Sie auf den lokalen Stadt-Seiten von Wärmepedia.
Unverbindlich prüfen, ob eine Wärmepumpe zu Ihrem Haus passt
Wenn Sie vor der Entscheidung stehen, hilft eine Einschätzung durch einen Fachbetrieb, inklusive Förderung und realistischem Eigenanteil.
Wärmepumpen-Check startenHäufige Fragen
Darf ich meine Gasheizung 2026 noch reparieren?
Wie lange habe ich bei einer Heizungshavarie Zeit?
Muss ich 2026 zwingend eine Wärmepumpe einbauen?
Setzt ein kommunaler Wärmeplan die 65-Prozent-Regel vorzeitig in Kraft?
Was gilt für eine defekte Gasetagenheizung?
Was muss ein Vermieter bei Heizungsausfall tun, und wann darf ich die Miete mindern?
Lohnt sich 2026 noch eine neue Gasheizung?
Wann muss ich meine alte Heizung wegen der 30-Jahre-Regel austauschen?
Wie hoch ist die Wärmepumpen-Förderung 2026?
Was ändert sich mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG)?
Quellen (Auswahl, mit Stand):
- Gebäudeenergiegesetz (GEG), §§ 71, 71i, 71l, 72 - Stand 2026
- BBSR GEG-Infoportal: Übergangsfristen, Etagenheizungen, GModG-News - Stand 2026-07
- Kompetenzzentrum Kommunale Wärmewende (KWW Halle): Klarstellung Wärmeplan/65-Prozent-Regel - Stand 2026
- Bundesregierung.de: Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), Zeitplan - Stand 2026-07
- KfW Programm 458: Heizungsförderung - Stand 2026
- Verbraucherzentrale: Heizungskosten, Betriebskostenvergleich - Stand 2025-2026
- co2online.de: Reparatur- und Erneuerungslogik - Stand 2026
- MVV: Übergangslösungen im Havariefall - Stand 2026
- Stiftung Warentest / test.de; Verivox: Mietrecht bei Heizungsausfall, Betriebskosten - Stand 2025-2026
- ADAC: GEG-Überblick und 2026er Änderungen - Stand 2026