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Heizungsgesetz 2026: Was das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) für Sie bedeutet

WRVon der Wärmepedia-RedaktionStand: 3. July 2026Mit Quellen & Rechner
Wohnstraße mit Einfamilienhäusern und installierten Wärmepumpen

Das Wichtigste in 30 Sekunden

Quellen u. a.: bundesregierung.de, ADAC (2026), gmg-aktuell.de, KWW Halle. Stand: 03.07.2026. Gesetzgebung noch in Bewegung – „geplant" gekennzeichnet.

Was gilt für mich? Schnell-Check zum Heizungsgesetz

Drei Angaben genügen für eine grobe Einordnung: Frist der kommunalen Wärmeplanung, ob jetzt Handlungsdruck besteht und welche Übergangsfristen greifen. Keine Rechtsberatung, Gesetzeslage Stand Juli 2026 (teils geplant).

Frist Wärmeplanung Ihrer Kommune
Handlungsdruck jetzt
Unverbindliche Orientierung, keine Rechtsberatung. Die dargestellte Rechtslage beruht auf dem geltenden GEG 2024 und dem geplanten Gebäudemodernisierungsgesetz (Kabinettsbeschluss 13.05.2026, Inkrafttreten geplant 01.11.2026). Das parlamentarische Verfahren steht noch aus, Änderungen sind möglich. Verbindliche Auskunft nur über Ihre Kommune, einen Energieberater oder Ihren Schornsteinfeger.

Was ist das Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG/GModG)?

Das Gebäudemodernisierungsgesetz ist die geplante Neufassung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), das umgangssprachlich als „Heizungsgesetz" bekannt ist. Es soll die Regeln für den Heizungstausch grundlegend umbauen: weg von einer pauschalen Prozent-Vorgabe, hin zu freier Technologiewahl in Kopplung an die kommunale Wärmeplanung.

Warum das GEG abgelöst wird

Die 2024 eingeführte 65-Prozent-Erneuerbaren-Regel galt als schwer verständlich und wurde politisch stark kritisiert. Die Bundesregierung will sie durch ein flexibleres Modell ersetzen, das den CO₂-Ausstoß statt einer bestimmten Technik in den Mittelpunkt stellt. Das Klimaziel selbst bleibt: Ab 2045 muss jede Heizung treibhausgasneutral betrieben werden.

GModG oder GMG – die Sache mit der Abkürzung

Die offizielle Kurzform ist GModG. Die Abkürzung GMG wird zwar in Medien und Politik häufig benutzt, ist juristisch aber bereits durch das GKV-Modernisierungsgesetz von 2004 belegt. Gemeint ist in beiden Fällen dasselbe neue Heizungsgesetz.

Status und Zeitplan

Das Gesetz ist noch nicht in Kraft. Es befindet sich im parlamentarischen Verfahren (Stand: geplant).

SchrittZeitpunkt
Referentenentwurf05.05.2026
Kabinettsbeschluss13.05.2026
Bundestag (Beratung)Juni–September 2026 (geplant)
BundesratOktober 2026 (geplant)
Inkrafttretenvoraussichtlich 01.11.2026

Zeitplan nach Referentenentwurf und Kabinettsbeschluss der Bundesregierung (Primärquelle: bundesregierung.de, 13.05.2026); Aufbereitung u. a. gmg-aktuell.de (Stand 03.07.2026, geplant). Maßgeblich ist der noch nicht verabschiedete Gesetzentwurf; bis zum Inkrafttreten gilt weiterhin das GEG 2024.

GEG 2024 vs. GMG 2026 – was gilt heute, was ist geplant?

Der häufigste Fehler in vielen Ratgebern: Sie vermischen die geltende Rechtslage mit dem, was erst geplant ist. Diese Ampel trennt beides sauber.

PunktGilt heute (GEG 2024)Geplant (GMG ab 01.11.2026)
65-Prozent-Regelgilt, aber nur bei Neueinbau und gekoppelt an die Wärmeplanungentfällt, freie Technologiewahl
Neue Gas-/Ölheizungerlaubt, mit Beratungspflichtweiter erlaubt, aber „Bio-Treppe" ab 2029
Austauschpflichtkeine generelle Pflichtkeine generelle Pflicht
Kopplung Wärmeplanungja (Fristen 2026/2028)ja, zentraler Mechanismus
Klimaneutralab 2045ab 2045 (unverändert)

Gegenüberstellung nach Gesetzentwurf der Bundesregierung (bundesregierung.de) sowie ADAC (2026) und gmg-aktuell.de. Stand 03.07.2026; die rechte Spalte ist Regierungsentwurf und kann sich im Verfahren ändern.

Das Ende der starren 65-Prozent-Regel

Was an ihre Stelle tritt: freie Technologiewahl

Nach dem Entwurf entscheiden Eigentümerinnen und Eigentümer künftig selbst, wie sie heizen: Wärmepumpe, Fernwärme, Hybridlösung, Biomasse (Holz/Pellets) – oder weiterhin Gas, Öl oder Flüssiggas. Es gibt keine vorgeschriebene Mindestquote erneuerbarer Energie mehr für die einzelne Anlage.

Die Bio-Treppe ab 2029

Statt der 65-Prozent-Regel ist für neu eingebaute Gas- und Ölheizungen im Bestand eine gestufte Pflicht zur Beimischung klimafreundlicher Brennstoffe geplant – bezogen auf den energetischen Anteil am tatsächlich eingesetzten Brennstoff (z. B. Biomethan, HVO). Diese steigende Beimischungsquote ist die sogenannte Bio-Treppe:

Ab JahrMindestanteil klimafreundlicher Brennstoffe (energetisch)
202910 %
203015 %
203530 %
204060 %

Der Effekt: Wer heute noch eine neue Gasheizung einbaut, muss ab 2029 einen zunehmenden Anteil teurerer Bio-Brennstoffe (Biogas, HVO) beimischen. Das verteuert den Betrieb Schritt für Schritt.

Klimaneutral ab 2045

Unverändert bleibt das Enddatum: Ab 2045 muss jede Heizung vollständig treibhausgasneutral betrieben werden. Eine reine Erdgasheizung ist bis dahin also nicht dauerhaft zukunftssicher.

Bio-Treppe-Stufen nach Gesetzentwurf der Bundesregierung; Aufbereitung u. a. gmg-aktuell.de, ADAC (2026). Klimaziel 2045 nach GEG. Stand: geplant (Kabinettsentwurf), maßgeblich ist der finale Gesetzestext.

Muss ich jetzt noch eine Wärmepumpe einbauen?

Kurze Antwort: Nein

Es gibt weder eine Einbaupflicht für Wärmepumpen noch eine allgemeine Austauschpflicht für funktionierende Heizungen. Ihre bestehende Gas- oder Ölheizung darf weiterlaufen, Sie dürfen sie warten und reparieren lassen.

Warum sich die Wärmepumpe trotzdem oft rechnet

Rechtlich erzwungen wird sie nicht – wirtschaftlich sprechen aber mehrere Punkte für sie:

Die Entscheidung bleibt Ihre – aber sie ist zunehmend eine Kostenfrage, keine reine Pflichtfrage.

Darf meine Gasheizung bleiben?

Bestand weiterbetreiben und reparieren

Ja. Eine vorhandene Gasheizung darf weiterlaufen. Geht sie kaputt, darf sie repariert werden. Auch ein Weiterbetrieb über viele Jahre ist zulässig – bis spätestens 2045 der treibhausgasneutrale Betrieb greift.

Neue Gasheizung – erlaubt, aber mit Kostenfalle ab 2029

Auch der Neueinbau einer Gasheizung bleibt grundsätzlich erlaubt. Ab 2029 greift jedoch die Bio-Treppe, und die verpflichtende Beimischung teurer klimafreundlicher Brennstoffe treibt die laufenden Kosten. Wer heute eine neue Gasheizung einbaut, sollte diese Verteuerung über die 20-jährige Lebensdauer einkalkulieren.

Keine Förderung für neue fossile Heizungen

Für eine neue reine Gas- oder Ölheizung gibt es keinen staatlichen Zuschuss. Gefördert werden nur klimafreundliche Systeme (Wärmepumpe, Wärmenetzanschluss, Biomasse, Hybrid mit erneuerbarem Anteil).

Alte Gasheizung mit Kupferrohren und Gaszähler im Keller
Bestehende Gas- und Ölheizungen dürfen weiterlaufen und repariert werden – eine generelle Austauschpflicht gibt es nicht.

Heizung kaputt – was muss und darf ich jetzt tun?

Der Havariefall ist der Moment, in dem die Regeln wirklich zählen. Entscheidend ist zuerst: reparabel oder nicht?

Reparabel oder irreparabel?

Übergangslösungen

Bei einem Totalschaden dürfen übergangsweise auch gebrauchte oder gemietete Gasheizungen eingebaut werden, um die Wärmeversorgung schnell wiederherzustellen. So gewinnen Sie Zeit für die dauerhafte Lösung.

Die Übergangsfristen im Überblick

SituationÜbergangsfrist
Irreparabel defekte Gas-/Ölheizung (allgemein)5 Jahre
Gasetagenheizungenbis zu 13 Jahre
Anschluss an geplantes Wärmenetz vorgesehenbis zu 10 Jahre

Übergangsfristen nach geltendem GEG 2024. Quellen: ADAC (2026), t-online.de, GEG-Infoportal des BBSR. Stand 03.07.2026.

Kopplung an die kommunale Wärmeplanung

Der Kern des neuen Ansatzes: Ob und wann strengere Anforderungen greifen, hängt an der Wärmeplanung Ihrer Kommune.

Die Fristen

KommuneWärmeplanung bis
über 100.000 Einwohner30.06.2026
unter 100.000 Einwohner30.06.2028

Was ein Wärmeplan für Sie bedeutet

Ein Wärmeplan zeigt, wo künftig ein Wärmenetz (Fernwärme) geplant ist und wo eher dezentrale Lösungen wie die Wärmepumpe sinnvoll sind. Er ist zunächst ein Planungsinstrument – und nicht automatisch eine Pflicht für Ihr Haus (siehe Mythos-Check unten).

Entlastung kleiner Gemeinden

Für Gemeinden unter 15.000 Einwohner soll der Aufwand der Wärmeplanung nach dem GMG-Entwurf um bis zu 80 Prozent reduziert werden – ein vereinfachtes Verfahren für ländliche Regionen.

Fristen: KWW Halle, ADAC (2026). Entlastung kleiner Gemeinden: Gesetzentwurf der Bundesregierung (geplant). Stand 03.07.2026.

Mythos-Check: Setzt ein beschlossener Wärmeplan die Pflicht sofort in Kraft?

Nein – das ist der wohl häufigste Irrtum. Der bloße Beschluss eines kommunalen Wärmeplans setzt die 65-Prozent-Regel nicht vorzeitig in Kraft.

Nur die Gebietsausweisung löst aus

Erst wenn der Gemeinderat zusätzlich konkrete Gebiete per Beschluss als Neu- oder Ausbaugebiete von Wärme- oder Wasserstoffnetzen ausweist (§ 26 Wärmeplanungsgesetz, WPG), kann die Erneuerbaren-Pflicht dort greifen. Der Wärmeplan an sich reicht dafür nicht.

Ein Monat nach Bekanntgabe

Und selbst dann gilt die Regel nicht sofort, sondern erst einen Monat nach der öffentlichen Bekanntgabe dieser Ausweisungsentscheidung.

Bislang keine Ausweisungen bekannt

Nach Angaben des Kompetenzzentrums Kommunale Wärmewende (KWW) sind bislang keine solchen Gebietsausweisungen nach § 26 WPG bekannt. In der Praxis besteht für die allermeisten Eigentümer also derzeit kein akuter Zwang aus der Wärmeplanung.

Quelle: KWW Halle (Kompetenzzentrum Kommunale Wärmewende, Kommunikationshilfen). Stand 03.07.2026.

Wärmeplan-Status Ihrer Stadt oder Gemeinde

Ob Ihre Kommune schon einen Wärmeplan hat, in welche Größenklasse sie fällt (und damit welche Frist gilt) und ob Fernwärme oder dezentrale Wärmepumpen wahrscheinlicher sind, hängt vom konkreten Ort ab. Diese lokale Einordnung finden Sie auf der jeweiligen Stadt-Seite bei Wärmepedia – inklusive Größenklasse und Frist (über 100.000 Einwohner: 30.06.2026).

Was ändert sich für Mieter und Vermieter?

Der GMG-Entwurf sieht einen Schutz von Mieterinnen und Mietern vor überhöhten Nebenkosten durch unwirtschaftliche Heizungsentscheidungen vor. Konkret geht es um eine Regelung zur Kostenverteilung: Setzt ein Vermieter auf eine teure, ineffiziente Lösung, soll das nicht ungebremst auf die Betriebskosten der Mieter abgewälzt werden können.

Für Vermieter bedeutet das: Die Wirtschaftlichkeit der gewählten Heiztechnik gewinnt an Gewicht. Details regelt erst das finale Gesetz – dieser Punkt ist Stand Juli 2026 geplant.

Quelle: Gesetzentwurf der Bundesregierung (bundesregierung.de), Aufbereitung u. a. gmg-aktuell.de. Stand 03.07.2026, geplant (Kabinettsentwurf).

Förderung 2026 im Überblick

Unabhängig vom neuen Gesetz bleibt die Heizungsförderung ein starkes Argument für den Umstieg. Sie läuft über die KfW (Programm 458).

Wie hoch Ihr Zuschuss konkret ausfällt und was am Eigenanteil bleibt, lässt sich mit einem Förderrechner durchspielen. Ergänzend gibt es in vielen Städten kommunale Zuschüsse.

Quelle: KfW 458 (Heizungsförderung / BEG Einzelmaßnahmen), Stand 2026. Ergänzende Aufbereitung: Vattenfall, energie-experten.org. Stand 03.07.2026.

Was gilt und was kostet es bei Ihnen konkret?

Lassen Sie sich unverbindlich von einem geprüften Fachbetrieb in Ihrer Region beraten – inklusive Förder-Check. Den Wärmeplan-Status und lokale Zuschüsse finden Sie zusätzlich auf Ihrer Stadt-Seite hier bei Wärmepedia.

Kostenlosen Förder-Check starten →

Was Sie jetzt tun sollten

Häufige Fragen

Wird das Heizungsgesetz 2026 abgeschafft?
Nicht abgeschafft, sondern neu gefasst. Das GEG soll zum 1. November 2026 durch das Gebäudemodernisierungsgesetz abgelöst werden (Kabinettsbeschluss 13.05.2026, Stand: geplant). Bis dahin gilt das GEG 2024 weiter.
Was ist das Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG/GModG)?
Die geplante Neufassung des Gebäudeenergiegesetzes. Offiziell heißt es GModG; GMG ist nur die umgangssprachliche Kurzform. Es ersetzt die starre 65-Prozent-Regel durch freie Technologiewahl in Kopplung an die kommunale Wärmeplanung.
Wann tritt das neue Heizungsgesetz 2026 in Kraft?
Geplant zum 1. November 2026. Das Kabinett hat den Entwurf am 13.05.2026 beschlossen; Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen (Stand 03.07.2026, geplant).
Fällt die 65-Prozent-Regel weg?
Ja, die starre pauschale 65-Prozent-Vorgabe soll entfallen. An ihre Stelle treten freie Technologiewahl und ab 2029 die Bio-Treppe für neue fossile Heizungen (10 % ab 2029, steigend bis 60 % ab 2040).
Muss ich ab 2026 eine Wärmepumpe einbauen?
Nein. Es gibt keine Einbaupflicht für Wärmepumpen und keine generelle Austauschpflicht. Bestehende Gas- und Ölheizungen dürfen weiterlaufen und repariert werden.
Darf ich noch eine neue Gasheizung einbauen?
Ja, der Neueinbau bleibt erlaubt. Ab 2029 greift jedoch die Bio-Treppe mit steigender Beimischpflicht, was den Betrieb verteuert. Für eine neue reine Gasheizung gibt es zudem keine Förderung.
Was ist die Bio-Treppe und ab wann gilt sie?
Eine gestufte Pflicht zur Beimischung klimafreundlicher Brennstoffe (bezogen auf den energetischen Anteil am eingesetzten Brennstoff) für neu eingebaute Gas-/Ölheizungen: 10 % ab 2029, 15 % ab 2030, 30 % ab 2035, 60 % ab 2040. Ab 2045 muss jede Heizung treibhausgasneutral laufen (Stand: geplant).
Was passiert, wenn meine Heizung irreparabel kaputtgeht?
Dann greifen Übergangsfristen: allgemein 5 Jahre, bei Gasetagenheizungen bis 13 Jahre, bis 10 Jahre bei geplantem Wärmenetzanschluss. Übergangsweise dürfen gebrauchte oder gemietete Gasheizungen eingebaut werden.
Setzt ein beschlossener kommunaler Wärmeplan die 65-Prozent-Pflicht sofort in Kraft?
Nein. Erst eine separate Gebietsausweisung nach § 26 WPG (Wärme- oder Wasserstoffnetz-Gebiet) löst die Pflicht aus, und zwar erst einen Monat nach öffentlicher Bekanntgabe. Dem KWW sind bislang keine solchen Ausweisungen bekannt (Stand 07.2026).
Bis wann müssen Städte und Gemeinden ihren Wärmeplan vorlegen?
Kommunen über 100.000 Einwohner bis 30.06.2026, kleinere bis 30.06.2028. Für Gemeinden unter 15.000 Einwohner soll der Aufwand um bis zu 80 Prozent reduziert werden.
Was ist der Unterschied zwischen Wärmeplan und Gebietsausweisung?
Der Wärmeplan ist ein strategisches Planungsinstrument der Kommune. Die Gebietsausweisung nach § 26 WPG ist ein zusätzlicher, rechtsverbindlicher Beschluss, der konkrete Netzgebiete festlegt – erst er kann die Erneuerbaren-Pflicht auslösen.
Welche Förderung gibt es 2026 für den Heizungstausch?
Über die KfW (Programm 458) bis zu 70 Prozent Zuschuss auf maximal 30.000 Euro förderfähige Kosten je Wohneinheit – das ergibt einen maximalen Zuschuss von 21.000 Euro. Basis sind 30 Prozent Grundförderung, dazu kombinierbare Boni (Klimageschwindigkeitsbonus 20 %, Einkommensbonus 30 % bei zu versteuerndem Haushaltseinkommen bis 40.000 Euro, Effizienzbonus 5 % für natürliche Kältemittel oder Erd-/Grundwasser-Wärmepumpen), gedeckelt bei 70 Prozent.
Gibt es Förderung für eine neue Gasheizung?
Nein. Für neue reine Gas- oder Ölheizungen gibt es keine staatliche Förderung. Gefördert werden nur klimafreundliche Systeme wie Wärmepumpe, Wärmenetzanschluss oder Biomasse.
Was ändert sich für Mieter und Vermieter?
Der Entwurf sieht einen Schutz vor überhöhten Nebenkosten durch unwirtschaftliche Heizungsentscheidungen vor (Regelung zur Kostenverteilung). Details legt erst das finale Gesetz fest (Stand: geplant).
Muss meine Gasheizung ab 2045 stillgelegt werden?
Ab 2045 muss jede Heizung treibhausgasneutral betrieben werden. Ein reiner Erdgasbetrieb ist dann nicht mehr zulässig; ein Betrieb mit vollständig klimaneutralen Brennstoffen bliebe theoretisch möglich.
Gilt das neue Gesetz schon oder ist es nur geplant?
Es ist geplant. Der Kabinettsentwurf stammt vom 13.05.2026, das parlamentarische Verfahren läuft noch. Bis zum voraussichtlichen Inkrafttreten am 01.11.2026 gilt das GEG 2024.
Quellen und Stand (03.07.2026, Gesetzgebung teils geplant): bundesregierung.de (Kabinett beschließt Gebäudemodernisierungsgesetz, 13.05.2026) · gmg-aktuell.de (Zeitplan-Aufbereitung, geplant) · ADAC (2026) · KWW Halle (Wärmeplan vs. Gebietsausweisung, § 26 WPG) · KfW 458 (Heizungsförderung, Fördersätze 2026) · Vattenfall Infowelt (Übergangsfristen, Klimaziel 2045)

Update-Log: 03.07.2026 – Ersterstellung auf Basis Kabinettsentwurf (13.05.2026). Die rechte Spalte der Ampel und alle mit „geplant" markierten Angaben können sich im parlamentarischen Verfahren noch ändern. Dies ist ein redaktioneller Ratgeber, keine Rechtsberatung im Einzelfall.